So berechnet sich die Einkommensteuer für Youtuber, Blogger und Nischenseitenbetreiber

Jetzt kommen wir wohl zu der Steuer, die am meisten an deine Gewinne nagt. Dabei ist es egal ob du Betreiber eines Bloggs, Youtubechannels oder Nischenseite bist.

Wir nehmen wieder die Zahlen aus unserem ersten Beispiel zur Berechnung der Gewerbesteuer. Also im ersten Jahr 5.000€ Gewinn und im zweiten Jahr 50.000€ Gewinn.

Da du im ersten Jahr unter dem Freibetrag in Höhe von 8472,00€ geblieben bist, musstest du keine Einkommenssteuer bezahlen.

Da du aber im 2. Jahr 50.000€ Gewinn erzielen konntest, musst du nun Einkommenssteuer bezahlen.

Berechnungsbeispiel für die Einkommenssteuer

  1. Du brauchst das Einkommensteuergesetzbuch und den Paragraph  32a.
  2. Da du das Buch nicht hast, sollte dieser Link hilfreich sein. Jedoch wird die Formel sich von Jahr zu Jahr ändern, genauso wie der Freibetrag für deinen Gewinn.
  3. Jetzt suchen wir uns die Formel heraus, die für das Einkommen von 13140 € – 52551€ gilt.
  4. (228,74 · z + 2 397) · z + 948,68
  5. z = ist ein Zehntausendstel des 13 469 Euro übersteigenden Teils des auf einen vollen Euro-Betrag abgerundeten zu versteuernden Einkommens. Klingt komisch, ist aber so. was das bedeutet sehen wir in der Beispielrechnung 6 und 7.
  6. 50.000 € – 13.469 € = 36.531 €
  7. 36.531 /10.000 = 3,6531 (z)
  8. (228,74*3,6531+2397)*3,6531+948,68
  9. Wenn wir das jetzt alles in unserem Taschenrechner eintippen, kommen wir auf eine Einkommensteuer in Höhe von 12757,73€

Jetzt kommt noch die Ermäßigung ins Spiel, da du armer Tropf ja schon Gewerbesteuer bezahlt hast, kannst du hier noch Geld sparen. Für die Berechnung nehmen wir die Daten aus dem Beispiel mit der Gewerbesteuer. Jedenfalls berechnet sich die Ermäßigung laut §35a so:

  1. Ermäßigung = Steuermessbetrag x Faktor 3,8
  2. 892,50 € x Faktor 3,8 =3391,50€
  3. Einkommensteuer = Tarifliche Einkommensteuer – Ermäßigung
  4. 12757,73€ – 3391,50€ = 9366,23 €
  5. Auf diesen Betrag kommen jetzt noch die Kirchensteuer (9%) und der Solidaritätszuschlag (5,5%)
  6. Das wären also  842,96€  und 515,14€
  7. Jetzt Summieren wir das alles zusammen, also 9366,23€ + 842,96€  + 515,14€ und wir erhalten 10.724,33€
  8. Jetzt musst du also noch eine Einkommensteuer in Höhe von 10724,33€ anstatt 12757,73€ bezahlen.

 

Jetzt bleiben dir aber immer noch 39.276,67€ nach dem Abzug der Steuer ! Schon alleine deswegen lohnt es sich, dein eigenes Online Business aufzubauen !

And now it´s your turn 

Die Rechnung ist kompletter Müller oder zu kompliziert ? Der Link funktioniert nicht mehr oder du hast ein Lob für mich ? Lass es mich doch wissen, indem du mir einem Kommentar schreibst.

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